🏠 » Lexikon » A » Anfechtung

Anfechtung - Gerichtsurteil anfechten

Die Anfechtung ist ein juristisches Rechtsmittel, um gegen ein Gerichtsurteil, eine Verwaltungsentscheidung oder einen Vertrag vorzugehen, um diese(n) aufzuheben.

Bei einem Gerichtsurteil kann die Anfechtung zum Beispiel durch Berufung oder Revision geschehen.

Bei einer Verwaltungsentscheidung kann der Betreffende u.a. Widerspruch oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben.

Beispiel Anfechtungserklärung - Beispiel einer gerichtlichen Anfechtung

Die Anfechtung eines Vertrages erfolgt durch die Anfechtungserklärung gegenüber dem Vertragspartner. Als Anfechtungsgründe gelten dabei Irrtum sowie arglistige Täuschung oder Drohung.

Ein Irrtum liegt zum Beispiel vor, wenn sich eine Sekretärin bei einem dem Vertragsabschluss zu Grunde liegenden Angebot vertippt hat und statt 2000 Euro 200 Euro schreibt. Unter arglistige Täuschung fällt dagegen das Verhalten eines Autoverkäufers, der vorsätzlich behauptet, das Auto wäre nur 10.000 km statt der tatsächlichen 150.000 km gefahren. In beiden Fällen kann der Vertrag wirksam angefochten werden. Er ist damit von Anfang an rechtsunwirksam bzw. nichtig.

Anfechtung - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Anfechtung sollte man sich folgende Punkte merken:

  • Eine Anfechtung ist ein juristisches Rechtsmittel, um gegen ein Gerichtsurteil, eine Verwaltungsentscheidung oder einen Vertrag vorzugehen.
  • Eine Anfechtung kann durch Berufung oder Revision geschehen.
  • Eine Anfechtung eines Vertrages erfolgt durch die Anfechtungserklärung.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Anfechtung
befindet sich in der Kategorie:
Rechtslexikon