🏠 » Blog » Tipps & Tricks » Umtausch und Rückgabe – wenn das Geschenk nicht gefällt

Umtausch und Rückgabe – wenn das Geschenk nicht gefällt

Umtausch und Rückgabe – wenn das Geschenk nicht gefällt | Rechtswissenschaft Blog

Viele Beschenkte haben schon einmal ein Präsent erhalten, das nicht wirklich gut ankam: vielleicht passt die Größe nicht, die Gabe ist nun doppelt im Haushalt vorhanden oder die Farbe ist einfach schrecklich. Es stellt sich die Frage nach dem Umtausch bzw. Rückgabe.

Umtausch und Rückgabe im Einzelhandel

Für viele Einzelhändler sind die Tage nach den Weihnachtseinkäufen nicht weniger hektisch, als die Tage davor: Hunderte Kunden wünschen einen Umtausch ihrer ungeliebten Geschenke und drängen auf Erfüllung.

Um es vorwegzunehmen: Im stationären Einzelhandel existiert kein Recht auf Umtausch. Sind die Händler dennoch dazu bereit, geschieht dies allein aus Kulanz!

Für den Umtausch sollte der Kassenbon vorgelegt werden. Nur die allerwenigsten Händler sind zu einem Umtausch bereit, wenn kein Nachweis geführt werden kann, dass die Ware auch bei ihnen erworben wurde. Es ist außerdem empfehlenswert, die Ware in Originalverpackung zurückzugeben, falls vorhanden. Ein Recht auf Auszahlung des Kaufbetrages besteht ebenfalls nicht. Erstattet der Händler den Kaufpreis in Form eines Gutscheins, sollte sich der Kunde damit zufriedengeben.

Keinesfalls wird ein Händler dem Umtausch zustimmen, wenn die Ware deutliche Gebrauchsspuren aufweist. Auch im Falle der individuellen Anfertigung ist mit Umtausch nicht zu rechnen. Anders verhält es sich, wenn die Ware defekt ist. Hier kommt es allerdings nicht zu einem Umtausch, sondern der Kunde nimmt sein Recht auf Gewährleistung in Anspruch.

Umtausch und Rückgabe bei Kauf im Internet

Vollkommen anders verhält es sich bei Waren, die im Internet erworben wurden: Der Gesetzgeber sieht mit seinen Regeln vor, den Käufer von Artikeln aus dem E-Commerce demjenigen Käufer gleichzustellen, der im Handel die Gelegenheit hatte, die Ware eingehend zu prüfen.

Der Konsument kann sich erstmals von der Qualität der Ware überzeugen, wenn er sie in Händen hält. Entspricht sie nicht seinen Vorstellungen, hat er das Recht, sie ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben. Der Verkäufer muss dann den Kaufpreis in Form von Geld erstatten. Auch hier ist die Vorlage von Kaufbelegen zwingend und der Umtausch von individuell angefertigten Produkten ausgeschlossen.

Dabei sollte der Käufer darauf achten, dass ihm keine Portokosten in Rechnung gestellt werden. Wenn innerhalb von 14 Tagen die Ware zurückgeht an den Verkäufer, muss dieser auch die Portokosten tragen. Anders verhält es sich, wenn die Ware nicht der gesetzlichen Gewährleistungspflicht standhält und nach einem längeren Zeitraum als 14 Tage zurückgegeben wird: In diesem Fall entfallen die Portokosten auf den Konsumenten.

Sollten die Fristen für den Umtausch aus dem Internet verstrichen oder der Einzelhändler nicht bereit sein, die fehlerfreie Ware umzutauschen, bleibt unter anderem die Veräußerung auf einer der vielen Internetplattformen oder des Tausches untereinander.

Umtausch und Rückgabe bei Kauf in der Weihnachtszeit

[sam id="13" codes="true"]Wie bereits oben erwähnt, sind die Händler im stationären Einzelhandel zur Weihnachtszeit äußerst kulant und machen fast jeden Umtausch möglich.

Ein zufriedener Kunde ist einfach mehr wert, als ein verlorener Kunde, der erst wieder zugewonnen werden muss.

Für den Umtausch sollte der Kassenbon vorgelegt werden. Nur die allerwenigsten Händler sind zu einem Umtausch bereit, wenn kein Nachweis geführt werden kann, dass die Ware auch bei ihnen erworben wurde.

Es ist außerdem empfehlenswert, die Ware in Originalverpackung zurückzugeben, falls vorhanden. Ein Recht auf Auszahlung des Kaufbetrages besteht ebenfalls nicht. Erstattet der Händler den Kaufpreis in Form eines Gutscheins, sollte sich der Kunde damit zufriedengeben.

Euer Rechtswissenschaft-verstehen.de Team

Weiterführende Artikel

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Umtausch und Rückgabe – wenn das Geschenk nicht gefällt
befindet sich in der Kategorie:
Tipps & Tricks